Wahlkarte beantragen

Auf dieser Seite:

Übersicht

Wenn Sie an einem Wahltag das Wahllokal an Ihrem Hauptwohnsitz nicht aufsuchen können, können Sie mit einer Wahlkarte an der Wahl teilnehmen.

Bei jeder Wahl möglich

Das Wählen mittels Briefwahl ist bei jeder Wahl möglich (Wahl zum Gemeinderat, Landtag, Nationalrat, Europaparlament, Bundespräsident:in). Beachten Sie bitte jeweils die entsprechenden Kundmachungen vor einer Wahl.

Zuständige Stelle

Fachbereich Wahlen

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
auf Karte anzeigen

Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

Wahlkarte beantragen

  • online: Sie können die Wahlkarte mittels Online-Formular beantragen. Beachten Sie, dass dafür gesonderte Fristen gelten. Die Beantragung ist optional mit elektronischer Signatur (z.B. Digitale Signatur oder Bürgerkarte) möglich.
  • schriftlich: Sie können Ihre Wahlkarte beim Fachbereich Wahlen im Rathaus der Stadt Leoben schriftlich (per E-Mail an wahlen@leoben.at, per Post oder Fax) beantragen. Bitte schicken Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass oder Führerschein) in Kopie mit oder übermitteln Sie Ihre Passnummer. Die Wahlkarte wird Ihnen dann per Post zugestellt.
  • persönlich: Sie können Ihre Wahlkarte beim Fachbereich Wahlen oder bei der Bürgerservice-Stelle im Rathaus der Stadt Leoben persönlich beantragen. Bitte bringen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass oder Führerschein) mit.

Fristen

Für die Beantragung von Wahlkarten gelten bei jeder Wahl gesonderte Fristen. Beachten Sie insbesondere die Dauer etwaiger Postwege.

Beachten Sie:

  • Eine Wahlkarte kann nur von der Wählerin bzw. dem Wähler selbst beantragt werden! Eine Beantragung durch eine andere Person (Ehepartner, Erziehungsberechtigte, etc.) ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig.
  • Eine Begründung ist unerlässlich, warum das eigene Wahllokal nicht aufgesucht werden kann (z. B. wegen Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe, etc.).

So wählen Sie mit Wahlkarte

Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, Ihre Stimme mit Ihrer Wahlkarte abzugeben:

a) Wahl vor der Wahlbehörde
b) Wahl mittels Briefwahl

Bitte informieren Sie sich vor jeder Wahl über die genauen Regelungen und beachten Sie die entsprechenden Kundmachungen.

Mehr dazu:
Wählen mit Wahlkarte

Kosten

Sowohl die Beantragung, als auch der Versand von Wahlkarten und die „fliegende Wahlbehörde“ sind für Sie kostenlos.