1. So erhalten Sie eine Wahlkarte
Wenn Sie an einem Wahltag das Wahllokal an Ihrem Hauptwohnsitz nicht aufsuchen können, können Sie mit einer Wahlkarte an der Wahl teilnehmen.
Bei jeder Wahl möglich
Das Wählen mittels Briefwahl ist bei jeder Wahl möglich (Wahl zum Gemeinderat, Landtag, Nationalrat, Europaparlament, BundespräsidentIn). Beachten Sie bitte jeweils die entsprechenden Kundmachungen vor einer Wahl.
Landtagswahl 2019:
- Aktuelle Infos und Fristen zur Wahl am 24. November 2019 finden Sie unter Kundmachungen: Landtagswahl 2019
Wahlkarte beantragen
- online: Sie können die Wahlkarte mittels Online-Formular beantragen. Beachten Sie, dass dafür gesonderte Fristen gelten. Die Beantragung ist optional mit elektronischer Signatur (z.B. Handy-Signatur oder Bürgerkarte) möglich.
- schriftlich: Sie können Ihre Wahlkarte beim Fachbereich Wahlen im Rathaus der Stadt Leoben schriftlich (per E-Mail an wahlen@leoben.at, per Post oder Fax) beantragen. Bitte schicken Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass oder Führerschein) in Kopie mit oder übermitteln Sie Ihre Passnummer. Die Wahlkarte wird Ihnen dann per Post zugestellt.
- persönlich: Sie können Ihre Wahlkarte beim Fachbereich Wahlen oder bei der Bürgerservice-Stelle im Rathaus der Stadt Leoben persönlich beantragen. Bitte bringen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass oder Führerschein) mit.
Beachten Sie:
- Eine Wahlkarte kann nur von der Wählerin bzw. dem Wähler selbst beantragt werden! Eine Beantragung durch eine andere Person (Ehepartner, Erziehungsberechtigte, etc.) ist auch bei Vorlage einer Vollmacht nicht zulässig.
- Eine Begründung ist unerlässlich, warum das eigene Wahllokal nicht aufgesucht werden kann (z. B. wegen Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe, etc.).
Zuständige Stelle:
Bei Fragen wenden Sie sich an den Fachbereich Wahlen der Stadt Leoben unter +43 3842 4062-331 bzw. wahlen@leoben.at.
Frist:
Bitte beachten Sie, dass für die Beantragung von Wahlkarten bei jeder Wahl unterschiedliche Fristen gelten. Beachten Sie insbesondere die Dauer etwaiger Postwege.
2. So wählen Sie mit Wahlkarte
Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, Ihre Stimme mit Ihrer Wahlkarte abzugeben:
a) Wahl vor der Wahlbehörde
b) Wahl mittels Briefwahl
Bitte informieren Sie sich vor jeder Wahl über die genauen Regelungen und beachten Sie die entsprechenden Kundmachungen.
Mehr zum Thema:
3. Kosten
Sowohl die Beantragung, als auch der Versand von Wahlkarten und die „fliegende Wahlbehörde“ sind für Sie kostenlos.