Todesfall, Bestattung

Meldung eines Sterbefalls

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Übersicht

Ein Todesfall muss am nächsten Werktag beim örtlich zuständigen Standesamt angezeigt werden („Anzeige des Todesfalls“).

Zuvor muss durch eine Ärztin bzw. einen Arzt die Totenbeschau erfolgen und die Totenbescheinigung ausgestellt werden.

Sterbefall melden

Welches Standesamt ist zuständig?

  • Die Anzeige des Sterbefalls muss bei jenem Standesamt erfolgen, das für den Sterbeort zuständig ist.
    Kontakt: Standesamt der Stadt Leoben
  • Die Beurkundung des Sterbefalls kann bei jedem Standesamt in Österreich erfolgen.

Wie kann die Meldung erfolgen?

Nach dem Eintreten eines Todesfalls sind gewisse Behördenwege erforderlich. Zumeist ist Ihnen dabei ein Bestattungsunternehmen behilflich und kann diese Wege für Sie übernehmen.

  • Meldung durch das Bestattungsunternehmen: Wenn Sie möchten, kann das Bestattungsunternehmen die Sterbeurkunde für die verstorbene Person ausstellen lassen. Übergeben Sie dazu die erforderlichen Dokumente an das Bestattungsunternehmen und besprechen Sie die weiteren Schritte.
  • Meldung durch Hinterbliebene: Nach der Totenbeschau durch eine Ärztin bzw. einen Arzt und der Meldung des Todes können Sie die Sterbeurkunde auch selbst beim Standesamt, +43 3842 4062-213 bzw. standesamt@leoben.at, ausstellen lassen. Bringen Sie dazu die erforderlichen Dokumente und Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit.
  • digital: Die Meldung kann auch per Online-Formular erfolgen.

Mehr dazu: Überblick – erste Schritte bei einem Todesfall

Erforderliche Dokumente

Bitte bringen Sie Ihren amtlichen Lichtbildausweis mit, wenn Sie einen Sterbefall beurkunden lassen möchten.

Für die Sterbeurkunde sind folgende Dokumente der verstorbenen Person notwendig:

Sterbeurkunde & Kosten

Nach erfolgter Erstbeurkundung können Sie eine weitere Sterbeurkunde bei jedem Standesamt in Österreich ausstellen lassen. Hier finden Sie weitere Informationen zur Sterbeurkunde.

Eine Sterbeurkunde kostet 9,30 Euro je Exemplar (7,20 Euro Bundesgebühr + 2,10 Euro Verwaltungsabgabe).

Weitere Erledigungen nach einem Todesfall

Viele Stellen werden nach der Meldung des Sterbefalls automatisch verständigt, zum Beispiel die Meldebehörde und der Sozialversicherungsträger (Krankenkasse).

Meldung bei Arbeitgeber, Banken und Versicherungen

  • Wichtig ist, den Todesfall beim Arbeitgeber der verstorbenen Person zu melden sowie Geldinstitute und Versicherungen zu informieren und gegebenenfalls Verträge zu kündigen.
  • Dazu benötigen Sie die Sterbeurkunde.

Mehr dazu: Stellen, die im Sterbefall informiert werden müssen