Volksschul-Anmeldung, Schulanmeldung

Volksschul-Einschreibung

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Übersicht

  • Die Anmeldung für die städtischen Volksschulen in Leoben erfolgt einmal jährlich zu einem fixen Termin.
  • Einschreibung während des Schuljahrs: Ziehen Sie nach dem Einschreibungstermin nach Leoben, ist eine spätere Einschreibung für Ihr Kind möglich. Bitte wenden Sie sich dazu an das Referat Bildung der Stadt Leoben unter +43 3842 4062-409 oder schulen@leoben.at.

So funktioniert die Einschreibung

  • Die administrative Einschreibung für Schulanfänger:innen in den städtischen Volksschulen für das Jahr 2024/ 2025 erfolgte kontaktlos bis Freitag, 1. Dezember 2023. Hier finden Sie die aktuellen Infos zur Abwicklung.
  • Die pädagogische Schuleinschreibung erfolgt danach in den Schulen vor Ort. Den Termin dazu erhalten Sie gesondert per Brief.

Die Leobener Schulsprengel sind mit einem Gemeinderatsbeschluss festgelegt. Sie bestimmen, welches Einzugsgebiet eine Volksschule bedient und sind einzuhalten.

Für das Schuljahr 2024/25 konnte bis 1. Dezember 2023 ein Ansuchen abgegeben werden, um den festgelegten Schulsprengel wechseln zu dürfen. Das dafür erforderliche Formular erhielten die Erziehungsberechtigten per Post von der Stadt Leoben zugeschickt.

Städtisches Schulangebot

Die Standorte und das Betreuungsangebot der städtischen Volksschulen finden Sie auf unserer Serviceseite:

Städtische Volksschulen: Standorte & Betreuungsangebot

Erforderliche Unterlagen

Ohne die genannten Dokumente kann keine Einschreibung erfolgen.

1. Ausgefüllte Formulare

Im Vorfeld der Schuleinschreibung erhalten die Erziehungsberechtigten per Post von der Stadt Leoben mehrere Formulare zugeschickt:

  • Schüleraufnahmeblatt
  • Zustimmungserklärung DSGVO
  • Elternfragebogen
  • Erklärung Kaliumjodid
  • falls benötigt: Wunschschulformular

2. Dokumente des Kindes

Folgende Dokumente des Kindes bringen Sie bitte zur pädagogischen Schuleinschreibung in die Schulen vor Ort mit. Den Termin dazu erhalten Sie gesondert per Brief:

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • aktueller Meldezettel
  • E-Card
  • falls vorhanden: Nachweis des Religionsbekenntnisses (z.B. Taufschein)
  • falls vorhanden: Befunde und Bescheide (in Kopie)