Studentenförderung, Förderung für Studium

Förderung für Leobener Studierende auswärts

Auf dieser Seite:

Übersicht

Studentinnen und Studenten aus Leoben, die außerhalb von Leoben studieren und ihren Hauptwohnsitz während der Studienzeit durchgehend in Leoben haben, können ein Förderansuchen an die Stadt Leoben richten.

Auf diese Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Die genauen Bestimmungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien für Leobener Studierende auswärts.

Höhe der Förderung:

Die Förderung wird ausschließlich in LE-Gutscheinen ausgezahlt. Die Auszahlung erfolgt im Rathaus Leoben.

  • bei Beginn des Studiums und gemeldetem Hauptwohnsitz in Leoben: 250 Euro in Form von LE-Gutscheinen
  • in weiteren Studienjahren mit Hauptwohnsitz in Leoben: 100 Euro in Form von LE-Gutscheinen
  • maximale Förderhöhe gesamt (in Form von LE-Gutscheinen): 750 Euro

Zuständige Stelle

Bürgerservice-Stelle

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Für Reisepässe: bitte um Terminvereinbarung

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

So beantragen Sie die Förderung

  • Kommen Sie mit den erforderlichen Dokumenten persönlich in die Bür­ger­ser­vice-Stel­le. Eine Terminvereinbarung vorab wird empfohlen.
  • Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Auszahlung der LE-Gutscheine gleich vor Ort im Rathaus Leoben durch die Hauptkasse der Stadt Leoben. Dazu müssen Sie persönlich anwesend sein.

Beachten Sie die Fristen:

  • Zeitraum für die Antragsstellung: 10. November eines Jahres bis 28. Februar des Folgejahres
  • Der Stichtag für die Förderung im ersten Jahr ist der 31. Oktober bzw. 1. November. In den Folgejahren muss der/die Studierende mit Stichtag 1. November jeden Jahres ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in Leoben gemeldet sein und durchgehend an einer der unten angeführten Institutionen inskribiert sein.

Voraussetzungen:

Die Förderung in Anspruch nehmen können nur Studierende, die

  • … zum Zeitpunkt der Antragsstellung das 30. Lebensjahr nicht vollendet haben.
  • … als ordentliche:r Hörer:in an einer österreichischen Öffentlichen Universität, Privatuniversität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule inskribiert sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Ansuchen
  • Aktuelle Inskriptionsbestätigung

Vollständige Vorlage: Eine Bearbeitung bzw. Auszahlung erfolgt nur bei der vollständigen Vorlage aller Unterlagen.