Finanzielle Unterstützung

Sozialhilfe

Für die Bearbeitung von Anträgen für Leistungen aus dem Steiermärkischen Sozialunterstützungsgesetz (StSUG) ist die Bezirkshauptmannschaft Leoben zuständig.

Die Anträge für die folgenden Hilfsleistungen können Leobener Bürger:innen im Referat Soziales, Familie & Frauen im Rathaus der Stadt Leoben stellen. Das Referat unterstützt bei Fragen und übermittelt die Anträge dann an die Bezirkshauptmannschaft Leoben: