1. Flächenwidmungsplan der Stadt Leoben
Jede Gemeinde muss mittels Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufstellen, um die Aufgaben der örtlichen Raumplanung für ihr Gemeindegebiet zu erfüllen.
Der Flächenwidmungsplan legt die Nutzung einzelner Grundstücke fest. Das gesamte Gemeindegebiet von Leoben wird räumlich gegliedert und die Nutzungsart für alle Flächen entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen festgelegt. Auch die Ziele und Festlegungen der überörtlichen Raumordnung müssen im Flächenwidmungsplan ersichtlich sein.
Folgende Nutzungsarten sind im Plan vorzusehen:
- Bauland (Flächen mit zusammenhängender Siedlungsstruktur und Nutzungsart)
- Verkehrsflächen
- Freiland
Der Flächenwidmungsplan besteht aus dem Wortlaut mit den folgenden planlichen Darstellungen:
- Flächenwidmungsplan
- Bebauungsplanzonierungsplan
- allfällige Ergänzungspläne
Plan zum Download:
Der Gemeinderat der Stadt Leoben hat in seiner Sitzung vom 26. September 2013 gemäß Stmk. Raumordnungsgesetz 2010 LGBlNr. 49/2010 idF LGBlNr. 44/2012, § 38 den Flächenwidmungsplan 5.00, verfasst vom Raumplanungsbüro Pumpernig & Partner ZT GmbH., GZ: 140FR11, beschlossen. Nach Genehmigung durch die Steiermärkische Landesregierung mit Bescheid vom 03.01.2014, GZ.: ABT13-10.10-L9/2014-438, ist dieser nach Ablauf der Kundmachungsfrist mit 30. Jänner 2014 in Rechtskraft erwachsen.
Widmung eines Grundstücks
Möchten Sie sich über die Lage und Widmung eines Grundstücks informieren? Sie haben folgende Möglichkeiten:
- Bestimmen Sie die Lage des Grundstücks im Digitalen Altas Steiermark, Planung & Kataster.
- Anschließend können Sie die Widmung des Grundstücks dem Flächenwidmungsplan der Stadt Leoben entnehmen – beachten Sie die entsprechende Legende zum Plan.
- Bei weiteren Fragen steht Ihnen das Referat Raumplanung und Stadtvermessung der Stadt Leoben unter +43 3842 4062-271 oder vermessung@leoben.at für unverbindliche Auskünfte zur Verfügung.
2. Gefahrenzonen und Hochwasser-Gefährdungsgebiete
Ob ein Grundstück in einem Gefahrenbereich liegt, sehen Sie im:
- Flächenwidmungsplan der jeweiligen Gemeinde
- Digitalen Atlas Steiermark
Detaillierte Auskünfte und Stellungnahmen:
- Wildbach- und Lawinenverbauung: zuständig für den Gefahrenzonenplan (Wildbäche, Hangrutschungen, Lawinen etc.); in roten Gefahrenzonen herrscht Bauverbot, in gelben Gefahrenzonen sowie braunen und violetten Hinweisbereichen gilt Bauen mit Auflagen. Kontakt zur Sektion Steiermark
- Baubezirksleitung Obersteiermark Ost: u.a. zuständig für öffentliche Gewässer und Hochwasser-Abflussbereiche; im 30-jährlichen Abflussbereich gilt grundsätzlich Bauverbot, im 100-jährlichen Abflussbereich gilt Bauen mit Auflagen. Kontakt zur Baubezirksleitung Obersteiermark Ost
3. Umwidmung von Grundstücken
Ob ein Grundstück umgewidmet werden kann, ist durch eine raumordnungsfachliche Prüfung abzuklären.
So gehen Sie vor:
- Kontaktieren Sie das Referat Raumplanung und Stadtvermessung der Stadt Leoben unter +43 3842 4062-271 oder vermessung@leoben.at.
- Geben Sie die betreffende Grundstücksnummer und die Katastralgemeinde bekannt.
Beachten Sie:
- Bei Ausweisungen von Bauland sind zwischen dem Grundeigentümer und der Stadtgemeinde Leoben privatwirtschaftliche Maßnahmen (Baulandvertrag) abzuschließen.
- Für Änderungsverfahren außerhalb einer Revision wird der Antragssteller an den Verfahrenskosten beteiligt.
4. Grundbuchauszug
Grundbuchauszüge werden im Referat Raumplanung und Stadtvermessung nicht ausgestellt.
Wenden Sie sich dazu an Behörden wie das Bezirksgericht Leoben, das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen oder nutzen Sie die Online-Grundstücksdatenbank.
Grundbuchauszüge sind kostenpflichtig.
Mehr zum Thema:
5. Katastralmappe
Auszüge aus der Katastralmappe sowie Informationen zum Grenzverlauf von Grundstücken erhalten Sie
- kostenfrei im Digitalen Atlas Steiermark
- Für weitere Auskünfte, insbesondere zu öffentlichen Verkehrsflächen und Anlagen: Referat Raumplanung und Stadtvermessung der Stadt Leoben unter +43 3842 4062-271 oder vermessung@leoben.at