Grundstücke & Flächenwidmung

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Übersicht

Jede Gemeinde muss mittels Verordnung einen Flächenwidmungsplan aufstellen, um die Aufgaben der örtlichen Raumplanung für ihr Gemeindegebiet zu erfüllen.

Der Flächenwidmungsplan legt die Nutzung einzelner Grundstücke fest. Das gesamte Gemeindegebiet von Leoben wird räumlich gegliedert und die Nutzungsart für alle Flächen entsprechend den räumlich-funktionellen Erfordernissen festgelegt. Auch die Ziele und Festlegungen der überörtlichen Raumordnung müssen im Flächenwidmungsplan ersichtlich sein.

Folgende Nutzungsarten sind im Plan vorzusehen:

  • Bauland (Flächen mit zusammenhängender Siedlungsstruktur und Nutzungsart)
  • Verkehrsflächen
  • Freiland

Der Flächenwidmungsplan besteht aus dem Wortlaut mit den folgenden planlichen Darstellungen:

  • Flächenwidmungsplan
  • Bebauungsplanzonierungsplan
  • allfällige Ergänzungspläne

Zuständige Stelle

Referat Raumplanung und Stadtvermessung

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
auf Karte anzeigen

Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr

Information zu Grundstücken

Möchten Sie sich über die Lage und Widmung eines Grundstücks informieren? Sie haben folgende Möglichkeiten:

Rechtsverbindliche Widmungs-Bestätigung
Beim Referat Raumplanung und Stadtvermessung erhalten Sie auch eine rechtsverbindliche Widmungs-Bestätigung. Bitte beachten Sie, dass dafür Gebühren anfallen.

Grundbuchauszug

Grundbuchauszüge werden im Referat Raumplanung und Stadtvermessung nicht ausgestellt.

Zuständige Stellen:

Grundbuchauszüge sind kostenpflichtig.

Beglaubigte Abschrift
Für Bauansuchen oder andere Ansuchen bei einer Behörde ist ein Auszug mit amtlicher Signatur erforderlich. Auszüge mit amtlicher Signatur erhalten Sie in der Grundbuchabteilung des Landesgerichts Leoben.

Umwidmung von Grundstücken

Ob ein Grundstück umgewidmet werden kann, ist durch eine raumordnungsfachliche Prüfung abzuklären.

So gehen Sie vor:

Beachten Sie:

  • Bei Ausweisungen von Bauland sind zwischen dem Grundeigentümer und der Stadtgemeinde Leoben privatwirtschaftliche Maßnahmen (Baulandvertrag) abzuschließen.
  • Für Änderungsverfahren außerhalb einer Revision wird der Antragssteller an den Verfahrenskosten beteiligt.

Gefahrenzonen & Hochwasser-Gefährdungsgebiete

Ob ein Grundstück in einem Gefahrenbereich liegt, sehen Sie im:

Detaillierte Auskünfte und Stellungnahmen erhalten Sie bei:

  • Wildbach- und Lawinenverbauung: zuständig für den Gefahrenzonenplan (Wildbäche, Hangrutschungen, Lawinen etc.); in roten Gefahrenzonen herrscht Bauverbot, in gelben Gefahrenzonen sowie braunen und violetten Hinweisbereichen gilt Bauen mit Auflagen. Kontakt zur Sektion Steiermark
  • Baubezirksleitung Obersteiermark Ost: u.a. zuständig für öffentliche Gewässer und Hochwasser-Abflussbereiche; im 30-jährlichen Abflussbereich gilt grundsätzlich Bauverbot, im 100-jährlichen Abflussbereich gilt Bauen mit Auflagen. Kontakt zur Baubezirksleitung Obersteiermark Ost

Katastralmappe

Auszüge aus der Katastralmappe sowie Informationen zum Grenzverlauf von Grundstücken erhalten Sie