Öffentliche Einsicht: Entwurf zum Flächenwidmungsplan 6.00

Die öffentliche Auflage des Entwurfs zum Flächenwidmungsplan 6.00 erfolgt im Zeitraum von 1. Oktober bis 26. November 2026.

24.09.2026

Luftansicht vom Hauptplatz Leoben

Hauptplatz Leoben, Bild: Freisinger

Gemäß den Bestimmungen des Steiermärkisches Raumordnungsgesetzes hat der Bürgermeister spätestens alle 10 Jahre aufzufordern, Anregungen auf Änderung des örtlichen Entwicklungskonzepts, im Falle der Stadtgemeinde Leoben des Stadtentwicklungskonzepts (STEK), und des Flächenwidmungsplans (FWP), einzubringen (Revision).

Dementsprechend konnten zwischen Oktober 2025 und Jänner 2026 alle Interessierten Planungswünsche sowie Planungsanregungen für die Revision des FWPs einbringen. Auf Basis des STEK 6.00 folgt nun das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplans. In diesem wird das gesamte Stadtgebiet räumlich gegliedert und die Nutzungsarten entsprechend der räumlich-funktionellen Erfordernisse festgelegt. Dabei wird zwischen Bauland, Verkehrsflächen und Freiland unterschieden.

Mit Beschluss des Gemeinderats in seiner letzten Sitzung erfolgt nun die öffentliche Auflage des Entwurfs zum FWP 6.00 im Zeitraum von 1. Oktober bis 26. November 2026. Die Unterlagen liegen im Stadtamt Leoben, Referat Raumplanung und Stadtvermessung, Zi. 304, während der Amtsstunden zur Einsicht auf. Alternativ sind sie auch über die elektronische Amtstafel abrufbar.

Innerhalb der Auflagedauer kann jedermann Einwendungen schriftlich und begründet einbringen: 
Stadtamt Leoben
Referat Raumplanung und Stadtvermessung
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben / revision@leoben.at