Musikschullehrkraft Violoncello
- Teilzeit
- Bewerben bis: 12.05.2025
- Musik- und Kunstschule Leoben
An der Musik- und Kunstschule der Stadtgemeinde Leoben für elementare, mittlere und höhere Musikerziehung mit Öffentlichkeitsrecht gelangt die Stelle einer Musikschullehrkraft (m/w/d) für Violoncello im Ausmaß von 8 Wochenstunden mit Dienstantritt ab 08.09.2025 zur Ausschreibung.
Die Kernaufgaben und der Tätigkeitsbereich richten sich nach dem Steiermärkischen Musiklehrergesetz 2014, LGBl Nr. 93/2014 idgF, – hierzu zählen insbesondere:
- Unterrichtserteilung und Musikerziehung
- Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben, die sich aus der Tätigkeit ergeben
- Mitwirkung an Schulveranstaltungen bzw. bei den von der Musikschule getragenen Veranstaltungen
Wir wenden uns an Personen mit Lehrbefähigung gem. § 3 Z 5 Stmk MLG 2014 (abgeschlossene musikpädagogische Ausbildung).
WIR BIETEN
- einen krisenfesten Arbeitsplatz mit abwechslungsreichen und herausfordernden Tätigkeiten
- ein umfassendes Aus- und Weiterbildungsangebot
- Karenzmodelle für alle
- Flexibilität und Familienfreundlichkeit
- eine gute öffentliche Erreichbarkeit
- Betriebliche Gesundheitsförderung und BGF-Gütesiegel
- transparente, objektive Gehaltsschemata
Wir freuen uns über Ihr Interesse und laden Sie ein, Ihre Bewerbung samt Unterlagen bis längstens 12.05.2025 über das Jobportal der Stadtgemeinde Leoben einzureichen. Bitte beachten Sie dabei die allgemeinen Informationen zu Bewerbungen bei der Stadtgemeinde Leoben, welche auf www.leoben.at ausgewiesen sind.
Das Dienstverhältnis richtet sich nach dem Steiermärkischen Musiklehrergesetz 2014, LGBl. Nr. 93/2014 idgF, bzw. nach dem Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1962, LGBl Nr. 160/1962. Nach den Vorgaben des StLGBG 2023 besteht die Verpflichtung, das für diese ausgeschriebene Stelle vorgesehene monatliche Mindestentgelt anzugeben. Das Mindestentgelt nach dem Gehaltsschema für Musikschullehrkräfte beträgt 3.519,20 Euro brutto monatlich bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% – 26 WSt. Für Bedienstete gemäß § 5 Abs 2 MLG 2014 (Lehrkräfte ohne Lehrbefähigung) beträgt das Mindestentgelt 2.815,36 Euro brutto monatlich bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% – 26 WSt.
Informationen zum Datenschutz finden Sie auf www.leoben.at.