Aufgaben der Gemeinde

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Steiermärkische Gemeindeordnung

Die Steiermärkische Gemeindeordnung regelt die vielfältigen Aufgaben jeder steirischen Gemeinde. Als kommunale Dienstleisterin steht die Stadtgemeinde Leoben ihren Bürgerinnen und Bürgern von der Geburt bis zum Lebensende zur Seite.

Im Aufgabenbereich einer Gemeinde wird dabei zwischen dem eigenen und dem übertragenen Wirkungsbereich unterschieden.

Eigener Wirkungsbereich

Zu den Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches einer Gemeinde zählen laut Gesetzestext „alle Angelegenheiten, die im ausschließlichen oder überwiegenden Interesse der in der Gemeinde verkörperten örtlichen Gemeinschaft gelegen und geeignet sind, durch die Gemeinde innerhalb ihrer örtlichen Grenze frei von Weisungen besorgt zu werden“.

Dies umfasst zum Beispiel:

  • die örtliche Sicherheits-, Veranstaltungs-, Gesundheits-, Feuer- und Straßenpolizei
  • die Bemessung und Einhebung der Gemeindeabgaben
  • die örtliche Raumplanung
  • die Wasserversorgung
  • die Müllbeseitigung
  • die Errichtung und Erhaltung von Schulen und Kindergärten im Rahmen des gesetzlichen Auftrages

Mehr dazu: Eine genaue Auflistung der Aufgaben finden Sie in der Gemeindeordnung (§ 40).

Übertragener Wirkungsbereich

Der übertragene Wirkungsbereich fasst alle Aufgaben zusammen, die die Gemeinde im Auftrag des Bundes bzw. Landes zu besorgen hat. Dem zugrunde liegen die entsprechenden Bundes- bzw. Landesgesetze.

Dies umfasst zum Beispiel:

  • die Streitschlichtung in bestimmten Mietrechts-Angelegenheiten
  • Angelegenheiten nach dem Bundespräsidentenwahlgesetz, der Nationalratswahlordnung sowie dem Wählerevidenzgesetz
  • Angelegenheiten nach dem Behindertengesetz
  • Angelegenheiten nach dem Meldegesetz
  • Angelegenheiten nach dem Jagdgesetz sowie dem Tierzuchtgesetz
  • Angelegenheiten nach dem Geschworenen- und Schöffenlistengesetz
  • Angelegenheiten nach zahlreichen anderen Bundes- und Landesgesetzen

Gemeindeübergreifende Wirkungsbereiche

Zur gemeinsamen Erfüllung von Aufgaben können sich mehrere Gemeinden zu Gemeindeverbänden zusammenschließen.

Beispiele für Leoben: