1. Was ist die einmalige Überbrückung?
Die einmalige Überbrückung ist eine einmalige Hilfe nach dem Steiermärkischen Sozialhilfe-Gesetz für einmalige Zahlungen. Um Ihren Bedarf zu erfassen, wird eine Niederschrift bei der Antragsstellung verfasst.
Auf diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch.
Zuständige Stelle:
So gehen Sie vor:
- Wenn Sie in Leoben Ihren Hauptwohnsitz haben, stellen Sie den Antrag im Referat Soziales im Rathaus der Stadt Leoben, +43 3842 4062-356. Ihr Antrag wird dann zur Bearbeitung an die BH Leoben weitergeleitet.
2. Nötige Dokumente
Für die Beantragung der einmaligen Überbrückung bringen Sie bitte diese Dokumente in Kopie mit:
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Meldezettel von allen im Haushalt lebenden Personen
- Einkommensnachweise aller Familienmitglieder
- Mietvertrag mit aktueller Miet- und Betriebskostenvorschreibung
- Nachweis über Wohnbeihilfe
- Nachweis über Strom- und Heizkosten
- Vermögensnachweise
- Kontoauszüge der vergangenen drei Monate
- eventuell: Kostenvoranschlag