Hilfe in Notlagen

Hilfe in besonderen Lebenslagen

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Übersicht

Diese Hilfe ist eine freiwillige Leistung der Sozialhilfe-Träger. Dazu werden bei der Antragstellung Ihre Lebensverhältnisse erhoben.

Auf diese Leistung besteht kein Rechtsanspruch.

Wofür wird die Hilfe gewährt?

  • Aufbau und Sicherung der wirtschaftlichen Lebensgrundlage
  • Wirtschaftliche oder personelle Hilfe zur Überbrückung außergewöhnlicher Notstände
  • Linderung oder Behebung eines körperlichen, geistigen oder psychischen Notstandes
  • Beschaffung oder Erhaltung von Wohnraum

Zuständige Stelle

So gehen Sie vor

Erforderliche Unterlagen

Je nach Notlage können unterschiedliche Dokumente erforderlich sein.

Hier finden Sie einen ersten Überblick – bitte bringen Sie alle Unterlagen in Kopie mit:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Meldezettel aller im Haushalt lebenden Personen
  • bei ausländischen Staatsbürger:innen: Aufenthaltsbewilligung
  • Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen (z. B.: Lohnbestätigung der letzten drei Monate, AMS-Bestätigung, Einkommenssteuerbescheid, Pensionsmitteilung, Rentennachweis, Unfallrente, Nachweis über Unterhaltsanspruch, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld, Abfertigung, Mieteinnahmen, Pflegegeldbezüge)
  • Mietvertrag mit aktueller Miet- und Betriebskostenvorschreibung
  • Nachweis über Strom- und Heizkosten
  • Nachweis über Wohnbeihilfe (Bezug oder Antragsstellung)
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Alimente der Kinder
  • Darlehensverträge
  • Sparbücher
  • Scheidungsurteil und Vergleichsausfertigung
  • Beschluss über die Sachwalterbestellung
  • eventuell: Kostenvoranschlag