Tourismussteuer

Tourismusabgabe

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Übersicht

  • Den Tourismusinteressenten-Beitrag (auch: Tourismusabgabe) müssen in Leoben alle Unternehmen leisten, die gemäß §2 Umsatzsteuer-Gesetz gewerblich oder beruflich in Leoben tätig sind.
  • Der Beitrag wird von der Stadt Leoben eingehoben und kommt zweckgebunden dem Tourismusverband Erzberg Leoben zu Gute.
  • Es gilt eine Beitragspflicht.

Befreiung für Kleinunternehmen: Sie sind KleinunternehmerIn und Ihr Jahresumsatz liegt unter 30.000 Euro? Dann sind Sie vom Beitrag befreit, sofern Sie keine Umsätze von Berufsgruppen der Beitragsgruppen 1 oder 2 erzielen. Mehr dazu auf der Website des Landes Steiermark

Zuständige Stelle

Sabine Troester

So leisten Sie die Abgabe

  • Der Tourismusinteressenten-Beitrag wird an die Stadt Leoben abgeführt. Dazu muss eine Beitragserklärung abgegeben werden.
  • Beitragsgrundlage ist der Umsatzsteuer-Bescheid des zweitvorangegangenen Jahres.
  • Die Unterlage zur Abgabenerklärung wird von der Stadt Leoben vorbereitet und übermittelt.

Beachten Sie:

  • 1. Jahr: Wenn Sie Ihre unternehmerische Tätigkeit aufnehmen, gilt für das erste Jahr keine Beitragspflicht. Dies gilt nicht für den Fall einer Unternehmensübertragung.
  • 2. Jahr: Im zweiten Tätigkeitsjahr ist der Mindestbeitrag der jeweiligen Beitragsgruppen zu entrichten. Dies gilt nicht für den Fall einer Unternehmensübertragung.
  • 3. Jahr: Im dritten Tätigkeitsjahr wird der Beitrag anhand des Umsatzsteuerbescheides des zweiten Tätigkeitsjahres berechnet. Dabei ist eine Beitragserklärung beim Referat Steuern und Abgaben der Stadt Leoben abzugeben.

Höhe & Intervall

Berechnung

Die Höhe des Tourismusinteressenten-Beitrages eines Unternehmens richtet sich nach Beitragsgruppen sowie nach Ortsklassen und Umsatzstufen:

Intervall

Jährliche Abgabe