Ab einer Anzahl von 20.000 EinwohnerInnen empfiehlt der Gesetzgeber für Gemeinden den Einsatz einer Kontrolleinrichtung. In der Stadt Leoben ist die Kontrolleinrichtung als Stabsstelle in der Stadtverwaltung verankert.
Aufgaben der Kontrolleinrichtung
Der Kontrolleinrichtung obliegt die gesamte Rechnungs- und Gebarungskontrolle des Stadtamts, einschließlich seiner Betriebe, wirtschaftlichen Unternehmungen sowie Gemeindebeteiligungen. Die Kontrolleinrichtung stellt fest, ob die Gebarung den bestehenden Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften entspricht und ob den Interessen der Stadtgemeinde sowie den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit Rechnung getragen wird.
Zudem sind der Kontrolleinrichtung die administrativen Angelegenheiten des gemeindlichen Prüfungsausschusses übertragen.
Leistungen:
- Erstellung von Prüfberichten und Erarbeitung von Empfehlungen
- Beratung der gemeindeinternen Fachabteilungen
- Abgabe von Stellungnahmen
Selbstverständnis der Kontrolleinrichtung
Die Kontrolleinrichtung der Stadt Leoben versteht sich als Prüferin und Beraterin im Dienst der Stadtgemeinde. Über den einzelnen Prüfauftrag hinaus unterstützt sie die Verwaltung dabei, die öffentlichen Mittel effizient einzusetzen, um die Leistungen der Stadtgemeinde nachhaltig zu optimieren.