Straßendienst & Anrainerpflichten

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Übersicht

Das Team des Wirtschaftshofs der Stadt Leoben übernimmt unterschiedliche Aufgaben im Bereich Straßen- und Brückenbau sowie im Straßendienst. Neben der Stadtreinigung zählen dazu Markierungs- und Mäharbeiten, die Instandhaltung von öffentlichen Straßen und Plätzen und die Wartung aller Verkehrszeichen sowie der öffentlichen Beleuchtung inklusive der Ampelanlagen.

Zu den Aufgaben des Wirtschaftshofes zählt die Reinigung der Gemeindestraßen und der öffentlichen Plätze. Die Straßenreinigung trägt dazu bei, Leoben als saubere Stadt zu erhalten und die Feinstaubbelastung zu vermindern. Auch nach Veranstaltungen sorgt der Wirtschaftshof für saubere Straßen.

Fahrzeuge im Reinigungsdienst
Für die Straßenreinigung stehen drei Kehrmaschinen, ein Gehsteigwaschwagen sowie ein Straßenwaschwagen zur Verfügung, die aufeinander abgestimmt arbeiten. Da nicht alles maschinell gereinigt werden kann, sind im Innenstadtbereich ständig drei Straßenkehrer im Einsatz. Die restlichen Ortsteile werden mit flexiblen Reinigungstrupps bedient.

Wann wird gereinigt?

  • In der Früh: Vor allem zu verkehrsarmen Zeiten, wie den frühen Morgenstunden, werden die Straßen gewaschen und gekehrt.
  • Bei Regen: Das Reinigen bei Regenwetter ist besonders effizient. Der Regen weicht den Schmutz auf und die Kehrmaschinen können die Straßen dadurch besser reinigen.

Pflichten der Anrainer

Im Straßendienst sind BürgerInnen gemäß §91 der Straßenverkehrsordnung unter anderem dazu verpflichtet:

  • Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, die den Verkehr behindern oder die Sicht auf die Straße sowie auf Verkehrszeichen bzw. Beleuchtungen beeinträchtigen, sind entsprechend zu schneiden oder zu entfernen.
  • An Einfriedungen (z. B. Zäunen), die von einer Straße nicht mehr als zwei Meter entfernt sind, dürfen spitze Gegenstände, wie Stacheldraht und Glasscherben, nur in einer Höhe von mehr als 2 Metern über der Straße und nur so angebracht werden, dass eine Gefährdung der StraßenbenützerInnen nicht möglich ist.
  • Frisch gestrichene Gegenstände auf oder an der Straße müssen, solange sie abfärben, auffallend kenntlich gemacht werden.

Zuständige Stellen

Bei Straßenschäden wenden Sie sich bitte an:

Referat Wirtschaftshof

Kerpelystraße 29
8700 Leoben
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Mo - Fr: 06:00 - 14:00 Uhr

und nach vorheriger Vereinbarung

Bei Fragen zu Anrainerpflichten wenden Sie sich bitte an:

Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr