Ruhezeiten

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Ruhezeiten, Mittagsruhe

Um das gute Miteinander zu gewährleisten, gibt es in Leoben Ruhezeiten. In dieser Zeit dürfen Sie keine Lärm erzeugenden Arbeiten in Gärten, Höfen und Gebäuden verrichten.

Ruhezeiten in Leoben

  • täglich von 12:00 bis 13:00 Uhr
  • täglich von 19:00 bis 07:00 Uhr
  • ganztägig an Sonn- und Feiertagen

Folgende Arbeiten sind zu diesen Zeiten zum Beispiel nicht erlaubt:

  • Rasenmähen
  • Arbeiten mit Motorsägen
  • Bohren

Öffentliches Interesse:

Arbeiten im öffentlichen Interesse, wie Schneeräumung, Straßenreinigung, Müllbeseitigung, Grünanlagen-Pflege und Ähnliches, sind von den Ruhezeiten ausgenommen.

Organstrafe bei Übertretung

Übertretungen der Lärmschutzverordnung, zum Beispiel durch lärmende Gartenarbeiten, wie Rasenmähen in den Ruhezeiten, können mit einer Or­gan­stra­fe in der Höhe von 20 Euro bestraft werden. Es ist jedoch auch eine Anzeige an die Bezirkshauptmannschaft möglich, wobei eine Geldstrafe hierbei bis zu 1.500 Euro betragen kann.

Lärm an öffentlichen Plätzen

An Plätzen, die der Ruhe und Erholung dienen oder der Allgemeinheit gewidmet sind, darf kein unzumutbarer Lärm durch Musikinstrumente, Radios oder ähnliche Geräte verursacht werden.

Solche Plätze sind zum Beispiel:

  • Öffentliche Bäder
  • Öffentliche Grünanlagen
  • Wälder
  • Wanderwege

Zuständige Stelle

Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr