Geburtsurkunde

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Urkunde erhalten

Die erste Geburtsurkunde wird anlässlich der Geburt eines Kindes von jenem Standesamt ausgestellt, das für den Geburtsort zuständig ist. Benötigen Sie danach eine neue Geburtsurkunde, können Sie diese bei jedem Standesamt in Österreich ausstellen lassen.

Wie kann der Antrag erfolgen?

Erforderliche Unterlagen:

  • bei Online-Antrag: digitale Signatur
  • bei Antrag vor Ort oder schriftlich: Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit bzw. legen Sie eine Kopie bei.

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle ist abhängig vom Geburtsjahr:

  • für Geburten vor dem 1.1.1939: Pfarramt des Geburtsortes
  • für Geburten ab dem 1.1.1939: jedes Standesamt in Österreich (nach erfolgter Beurkundung)

Kosten

Der Antrag für eine Geburtsurkunde

  • ist kostenlos, wenn Sie ihn persönlich einbringen.
  • kostet 14,30 Euro, wenn Sie den Antrag schriftlich einbringen.

Die Geburtsurkunde

  • ist gebührenfrei anlässlich der Geburt eines Kindes.
  • kostet 9,30 Euro bei Ausstellung zu einem späteren Zeitpunkt (7,20 Euro Bundesgebühr + 2,10 Euro Verwaltungsabgabe).

Quelle: Diese Informationen beruhen zum Teil auf dem Online-Amtshelfer oesterreich.gv.at, herausgegeben vom österreichischen Bundeskanzleramt.