Ehe

Heirats- & Partnerschaftsurkunde

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Urkunde erhalten

Die erste Urkunde wird automatisch mit der standesamtlichen Eheschließung bzw. Verpartnerung ausgestellt. Sollten Sie danach eine neue Heiratsurkunde bzw. Partnerschaftsurkunde benötigen, können Sie diese bei jedem Standesamt in Österreich ausstellen lassen.

Wie kann der Antrag erfolgen?

Erforderliche Unterlagen:

  • bei Online-Antrag: digitale Signatur
  • bei Antrag vor Ort oder schriftlich: Bitte bringen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis mit bzw. legen Sie eine Kopie bei.

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle ist abhängig vom Datum der Heirat bzw. Verpartnerung:

  • Vor dem 1.8.1938: Pfarramt des Trauungsortes
  • Vom 1.8.1938 bis 31.12.1938: Bezirksverwaltungsbehörde (in der Regel die Bezirkshauptmannschaft), die für den Trauungsort zuständig ist
  • Ab dem 1.1.1939: jedes Standesamt in Österreich (nach erfolgter Beurkundung)

Kosten

Der Antrag

  • ist kostenlos, wenn Sie ihn persönlich einbringen.
  • kostet 14,30 Euro, wenn Sie den Antrag schriftlich einbringen.

Heiratsurkunde/ Partnerschaftsurkunde

  • 9,30 Euro pro Urkunde (7,20 Euro Bundesgebühr + 2,10 Euro Verwaltungsabgabe).

Quelle: Diese Informationen beruhen zum Teil auf dem Online-Amtshelfer oesterreich.gv.at, herausgegeben vom österreichischen Bundeskanzleramt.