Ordnungswache

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Ordnungswache in Leoben

Die Stadt Leoben setzt seit März 2015 eine Ordnungswache ein. Die Ordnungswache ist Ansprechpartner für die BürgerInnen und überwacht den Parkraum, die Einhaltung von ortspolizeilichen Vorschriften sowie des Landes-Sicherheitsgesetzes (z. B. Leinenpflicht für Hunde).

Die Ordnungswache ist von Montag bis Freitag von 08:00 – 18:00 Uhr sowie am Samstag von 08:00 – 12:00 Uhr im Einsatz.

Aufgaben der Ordnungswache

  • Parkraum-Überwachung der grünen und blauen Zonen im Innenstadtbereich gemäß § 7 Steiermärkisches Parkgebühren-Gesetz zur Verfolgung von Übertretungen nach § 12 Steiermärkisches Parkgebühren-Gesetz.
  • Überwachung der ortspolizeilichen Auflagen, wie Lärmschutz und Hygiene, gemäß § 9 Steiermärkisches Aufsichtsorgan-Gesetz.
  • Überwachung und Verfolgung der Richtlinien zur Haltung von Tieren gemäß § 3b und § 3c in Verbindung mit § 4 Steiermärkisches Landes-Sicherheitsgesetz.

Die Beschäftigten der Ordnungswache sind befugt, Organstrafen einzuheben.

Mehr dazu: Art und Höhe der Organstrafen

Zuständige Stellen

Für Parkraumüberwachung:

Stadtwerke Leoben

Kerpelystraße 21
8700 Leoben
Website Stadtwerke Leoben
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Öffnungszeiten Direktion:
Mo & Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi & Fr: 08:00 – 12:00 Uhr
Oder nach vorheriger Vereinbarung

Für alle Aufgaben außer Parkraumüberwachung:

Referat Bau- und Straßenrecht, Sicherheit

Rathaus Leoben
Erzherzog Johann-Straße 2
8700 Leoben
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Öffnungszeiten:
Mo u. Do: 08:00 – 16:00 Uhr
Di, Mi u. Fr: 08:00 – 12:00 Uhr

Nach vorheriger Vereinbarung:
Di u. Mi: 12:00 – 16:00 Uhr
Do: 07:00 – 08:00 Uhr u. 16:00 – 18:00 Uhr
Fr: 12:00 – 13:00 Uhr