Heizkostenzuschuss

Auf dieser Seite:

Übersicht

Für Menschen mit geringem Einkommen laufen jährlich im Herbst verschiedene Unterstützungsaktionen zu den Heizkosten.

Bitte beachten Sie die geltenden Fristen für die Anträge!

Brennstoffaktion des Sozialhilfe-Verbandes Leoben

Im Rahmen dieser Brennstoffaktion erhalten sozial bedürftige Personen bzw. Familien mit Hauptwohnsitz in Leoben einen einmaligen, zweckgebundenen Zuschuss von 120 Euro pro Jahr für Heizmaterial.

Die Frist für die Brennstoffaktion 2023 des Sozialhilfe-Verbandes Leoben ist abgelaufen.

  • Der Heizkostenzuschuss des Sozialhilfeverbandes wird ohne vorherige Verständigung automatisch aufs Konto überwiesen. Die Auszahlungen in Form von Kontoüberweisungen beginnen ab Montag, 26. Februar 2024.
  • Schriftlich verständigt werden nur jene Personen, die kein Konto haben. Die Verständigungen sind auf dem Postweg.
  • Jene Personen, die kein Konto haben, können die Zuschüsse in der Zeit von 26. Februar bis 8. März 2024 in der Hauptkassa im Rathaus Leoben mit gültigem Lichtbildausweis von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr abholen. Drittpersonen brauchen eine Vollmacht der bezugsberechtigten Person, wenn sie das Geld abholen wollen.

Personen und Familien (ausgenommen Personen, die in Schul- oder Berufsausbildung stehen), deren Einkommen nach Abzug der Miete (ohne Heiz- und Stromkosten) und Anrechnung einer etwaigen Mietzinsbeihilfe oder Wohnunterstützung bzw. bei Eigenheimbesitzern nach Abzug eines Pauschalbetrages in der Höhe von 150 Euro folgende Richtwerte nicht übersteigt:

  • 1.110,26 Euro für Ein-Personen-Haushalte (Ausgleichszulagenrichtsatz)
  • 1.751,56 Euro für Ehepaare bzw. Haushaltsgemeinschaften

Der Betrag erhöht sich um 221,26 Euro für jedes Kind mit Familienbeihilfenbezug. Bei der Einkommensermittlung sind 13. und 14. Bezug (Sonderzahlungen) sowie Familienbeihilfe und Pflegegeld nicht anzurechnen.

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Mietzins-Bescheid
  • Nachweis des Bezugs der Wohn- oder Mietzinsbeihilfe
  • Nachweis über Unterhalt/ Alimente
  • Einkommensnachweise (auch ausländische Pensionen)
  • Meldebestätigung aller im Haushalt lebenden Personen

Heizkostenzuschuss der Stadt Leoben

Für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Leoben sind ausschließlich Besitzer:innen der LE Sozialcard berechtigt. Wenn Sie bereits im Besitz der LE Sozialcard sind, wird Ihnen der Zuschuss in der Höhe von 80 Euro automatisch auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.

  • Die Auszahlungen in Form von Kontoüberweisungen beginnen ab Montag, 26. Februar 2024.
  • Jene Personen, die kein Konto haben, können die Zuschüsse ab 26. Februar 2024 in der Hauptkassa im Rathaus Leoben mit gültigem Lichtbildausweis von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 12:00 Uhr abholen. Drittpersonen brauchen eine Vollmacht der bezugsberechtigten Person, wenn sie das Geld abholen wollen.
  • Über die Auszahlung des Heizkostenzuschusses der Stadt Leoben werden alle berechtigten Personen schriftlich informiert. Die entsprechenden Verständigungsschreiben sind bereits auf dem Postweg.

Zuständig für die LE Sozialcard ist das Referat Soziales, Familie & Frauen (+43 3842 4062-357 oder soziales@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben.

  • Für den Heizkostenzuschuss der Stadtgemeinde Leoben sind ausschließlich LE Sozialcard Besitzer:innen berechtigt.
  • Hier finden Sie nähere Infos zur Sozialcard Leoben.

Heizkostenzuschuss des Landes

Aufgrund der massiven Teuerungswelle hat das Land Steiermark den Heizkostenzuschuss im vergangenen Jahr auf 340 Euro verdoppelt. Diese Maßnahme wird auch in diesem Jahr bestehen bleiben und sichert damit wichtige Unterstützung für tausende steirische Haushalte.

Der Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark kann von Montag, 2. Oktober 2023 bis Donnerstag, 29. Februar 2024 beantragt werden.

Die Infos im Detail erhalten Sie beim Land Steiermark: Informationen zum Heizkostenzuschuss

Stellen Sie den Antrag im Re­fe­rat So­zia­les, Fa­mi­lie & Frau­en (+43 3842 4062-319 oder soziales@leoben.at) im Rathaus der Stadt Leoben.

Die Richtlinien und Voraussetzungen im Detail finden Sie auf der Website des Landes Steiermark.

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
  • Meldebestätigung aller im Haushalt lebenden Personen

Heiz- und Wohnkostenzuschuss des Bundes

Neben dem Heizkostenzuschuss des Landes konnte auch um den Heiz- und Wohnkostenzuschuss des Bundes bis 30. November 2023 angesucht werden.

Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 400 Euro pro Haushalt.

Alle Informationen dazu finden Sie unter: Informationen zum Wohn- und Heizkostenzuschuss