GIS-Gebühr

Gebühren-Befreiungen

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ORF-Beitrag: Gebühren-Befreiung

Wenn Sie sozial oder körperlich hilfsbedürftig sind, können Sie um eine Gebührenbefreiung vom ORF-Beitrag (zuvor „GIS-Gebühr“) ansuchen.

So gehen Sie vor:

An- oder Abmelden:
Die ORF-Beitrags-Formulare für die An- und Abmeldung liegen ebenfalls in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus der Stadt Leoben auf.

Rezept​gebühren-Befreiung

Wenn Sie besonders schutzbedürftig, asylwerbend oder Zivildiener sind, ein geringes Einkommen und einen hohen Medikamentenbedarf haben, können Sie um Rezeptgebühren-Befreiung ansuchen.

So gehen Sie vor:

  • Sie können das Formular Ihrer jeweiligen Sozialversicherung herunterladen und ausfüllen.
  • Die Formulare zur Rezeptgebühren-Befreiung der GKK und der SVA liegen zudem in der Bürgerservice-Stelle im Rathaus der Stadt Leoben auf.
  • Bitte übermitteln Sie selbst das Antragsformular mit eventuell nötigen Unterlagen und Nachweisen an Ihre zuständige Krankenkasse.