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Sehr geehrte Anwenderin, sehr geehrter Anwender!

Für den Außenauftritt der Stadt Leoben ist es von besonderer Bedeutung, dass die Anwendung des Logos im Rahmen der festgelegten CD-Richtlinien ausschließlich nach den dafür entwickelten Vorgaben erfolgt. Nur dann ist es gewährleistet, dass die Stadt ein einheitliches visuelles Bild nach außen vermittelt.

Deshalb wird nachdrücklich darauf hingewiesen, dass jede Logo-Anwendung, die den hier dargestellten Richtlinien widerspricht, widerrechtlich erfolgt. Die Stadtgemeinde Leoben behält sich das Recht vor, jederzeit die Verwendung auf Kosten des Anwenders zu untersagen.

Bitte helfen Sie mit, die Einsatzrichtlinien der CD-Vorgaben zu erfüllen. Sie handeln damit nicht nur im Interesse der Stadt Leoben, sondern auch in Ihrem eigenen Interesse.

Jede Einzelanwendung ist explizit zu beantragen und nur nach Genehmigung durch die für die CD-Richtlinien verantwortliche Stelle erlaubt. Jede weitere Anwendung ist neu zu beantragen. Die Stadtgemeinde Leoben behält sich das Recht vor, jede Anwendung zu überprüfen und bei Nichteinhaltung der CD-Richtlinien auch nachträglich zu untersagen. Die CD-Richtlinien sowie die entsprechenden Antragsformulare für die Verwendung stehen online unter www.leoben.at zur Verfügung.

Mehr dazu lesen Sie im folgenden PDF Dokument:

Richtlinien zur LOGO Verwendung

Nach oben | Seite drucken | Seite weiterempfehlen | Letzte Änderung: 30.09.2009